Lohn auch bei Krankheit?
ohne Arbeit kein Lohn
Ein Arbeitsverhältnis ist ein gegenseitiger Vertrag. Die gegeneitigen Hauptleisungspflichten stehen in einem Austauschverhältnis (vgl. § 611 BGB). Wenn man nichts leistet, dürfte es also eigentlich auch nichts geben. Es liegt auf der Hand, dass diese Konsequenz jedenfalls für denjenigen Arbeitnehmer eine besondere Härte bedeutet, der ohne etwas dafür zu können krank wird und nur deshab nicht arbeiten kann. Aus sozialen Erwägungen wird der Grundsatz deshalb dann durchbrochen, wenn ein Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung nur deshalb nicht erbringen kann, weil er unverschuldet erkrankt ist. Dann bleibt der Arbeitgeber weiter verpflichtet, das Arbeitsentgelt zu zahlen.