Muss die Kündigung begründet werden?
Es kommt darauf an: Bei den Kündigungsgründen kann man unterscheiden zwischen betriebs-, personen- und verhaltensbedingten Gründen. Für viele Arbeitnehmer ofmals überraschend: ein Kündigungsgrund ist bei der ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber grundsätzlich nur dann erforderlich, wenn das KSchG (Kündigungsschutzgesetz) anzuwenden ist.