Verkehrsrecht
Vielen Dank für Ihr Interesse. Die Seite befindet sich aktuell noch in Bearbeitung. Hier ein kurzer Überblick, bei welchen Verkehrsdelikten ich dienlich sein kann:
Taten ohne Strafvorwurf
- Geschwindigkeitsüberschreitung
- Abstandsverstoß
- Alkohol und Drogen am Steuer / Trunkenheitsfahrt
- Handy am Steuer
- Rotlicht- und Ampelverstoß
- Lenkzeitenüberschreitung und RuheverstoßUnerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB
Taten mit Strafvorwurf
- Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB
- Teilnahme an illegalen Autorennen, § 315d StGB
- Straßenverkehrsgefährdung, § 315c StGB
- Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, § 315b StGB
- Fahren ohne Fahrerlaubnis § 21 StVG
- Nötigung (§ 240 StGB und Beleidigung (§ 185 StGB) im Straßenverkehr
- Körperverletzung, §§ 223 ff. StGB
Verteidigungsziele
- Abwenden von Fahrverboten
- Verhindern von Punkten in Flensburg
- Punkte reduzieren (bei zu vielen Punkten im Fahreignugnsregister FAER)
- Prüfung der Rechtmäßigkeit einer MPU-Anordnung (Medizinisch-Psychologische Untersuchung, "Idiotentest")
- Abwenden der Entziehung bei beschlagnahmten Führerscheinen
Die Vertretung vor der Bußgeldstelle, der Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten in diesen Angelegenheiten
Ihre Anfrage ist absolut vertraulich. Wir haben zusätzlich aufwendige technische Schutzvorkehrungen getroffen.
Für Firmen / Spezialwissen
- Organisation und Beratung des Fuhrparkmanagements und Verhindern von Punkten für Inhaber, Geschäftsführer und Organe der Gesellschaft, zum Beispiel bei Firmen mit Fuhrparks für Außendienstmitarbeiter, Speditionen, Taxiunternehmen)
- Vorträge & Schulungen für Unternehmen, Automobilclubs etc. (Inhouse)
- Das Veranlassen und Auswerten technischer Sachverständigengutachten renomierter Sachverständiger für Verkehrsmesstechnik, anthropologischer Identitätsfeststellungsgutachten