Verkehrsrecht
Vielen Dank für Ihr Interesse. Die Seite befindet sich aktuell noch in Bearbeitung. Hier ein kurzer Überblick, bei welchen Verkehrsdelikten ich dienlich sein kann:
Taten ohne Strafvorwurf
- Geschwindigkeitsüberschreitung
- Abstandsverstoß
- Alkohol und Drogen am Steuer / Trunkenheitsfahrt
- Handy am Steuer
- Rotlicht- und Ampelverstoß
- Lenkzeitenüberschreitung und RuheverstoßUnerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB
Taten mit Strafvorwurf
- Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB
- Teilnahme an illegalen Autorennen, § 315d StGB
- Straßenverkehrsgefährdung, § 315c StGB
- Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, § 315b StGB
- Fahren ohne Fahrerlaubnis § 21 StVG
- Nötigung (§ 240 StGB und Beleidigung (§ 185 StGB) im Straßenverkehr
- Körperverletzung, §§ 223 ff. StGB
Verteidigungsziele
- Abwenden von Fahrverboten
- Verhindern von Punkten in Flensburg
- Punkte reduzieren (bei zu vielen Punkten im Fahreignugnsregister FAER)
- Prüfung der Rechtmäßigkeit einer MPU-Anordnung (Medizinisch-Psychologische Untersuchung, "Idiotentest")
- Abwenden der Entziehung bei beschlagnahmten Führerscheinen
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Die Vertretung vor der Bußgeldstelle, der Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten in diesen Angelegenheiten
Ihre Anfrage ist absolut vertraulich. Wir haben zusätzlich aufwendige technische Schutzvorkehrungen getroffen.
Für Firmen / Spezialwissen
- Organisation und Beratung des Fuhrparkmanagements und Verhindern von Punkten für Inhaber, Geschäftsführer und Organe der Gesellschaft, zum Beispiel bei Firmen mit Fuhrparks für Außendienstmitarbeiter, Speditionen, Taxiunternehmen)
- Vorträge & Schulungen für Unternehmen, Automobilclubs etc. (Inhouse)
- Das Veranlassen und Auswerten technischer Sachverständigengutachten renomierter Sachverständiger für Verkehrsmesstechnik, anthropologischer Identitätsfeststellungsgutachten