0251 2085280
Rufen Sie uns gern an: Mo-Fr 9-18 Uhr
Kündigung Arbeitsvertrag? Zum Experten!

Kündigung

Achtung Fristsache: Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch Arbeitgeber - was nun?

Die Kündigung des Arbeitsverhältnis ist für Arbeitnehmer oft ein schwerer Schlag. (Symbolbild)

Welche Möglichkeiten habe ich bei einer Kündigung?

Besprechen wir in einem kostenlosen Erstgespräch Ihre Möglichkeiten. Nehmen Sie hier Kontakt auf:
SOFORT KONTAKT →

Ablehnung und Verlustängste

Die Kündigung des Arbeitsverhältnis ist für Arbeitnehmer oft ein schwerer Schlag: Ablehnung, der Verlust von Sicherheit und Ansehen tun weh; schließlich verbringen wir die meiste Zeit am Tag bei der Arbeit.

Wir helfen Ihnen im Falle einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses, zum Beispiel bei   

  • fristloser Kündigung des Arbeitsverhältnisses
  • ordentlicher Kündigung
  • betriebsbedingter Kündigung

 

Tipp 1

Eine "Vorstufe" der Kündigung ist regelmäßig eine sogenannte Abmahnung. Falls Sie daher eine Kündigung oder eine Abmahnung erhalten haben, setzten Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung. In einem ersten Gespräch klären wir ganz unverbindlich, welche Möglichhkeiten bestehen:

Tipp 2

Versäumen Sie nicht die 3-Wochen-Frist! Andernfalls können Sie Ihre Rechte verlieren und gehen leer aus.

Schildern Sie uns gern Ihr Anliegen:

Der (drohende) Verlust des Arbeitsplatzes ist schlimm. Deshalb ist es besonders wichtig, dass Ihnen ein kompetenter Anwalt für Arbeitsrecht in Münster und bundesweit zur Seite steht. Denn nicht immer ist die Kündigung wirksam.

Nachdem Sie uns Ihren Fall geschildert haben, klären wir in einem ersten Gespräch die Situation und welche weiteren Möglichkeiten bestehen. Sie können danach in aller Ruhe entscheiden, wie Sie weiter vorgehen möchten.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf. Ein erstes Gespräch über Ihre Möglichkeiten ist selbstverständlich kostenfrei und unverbindlich.

Sofortkontakt →

Kündigung - ordentlich, fristlos, oder betriebsbedingt?

Die Unterschiede in 10 Sekunden erfasst:

  • ordentliche Kündigung → bedeutet fristgerecht, bedeutet nicht, dass die Kündigung deswegen automatisch wirksam ist
  • fristlose Kündigung → das Arbeitsverhältnis endet sofort, häufig fehlerhaft
  • betriebsbedingte Kündigung → unternehmerische Gründe sollen die Kündigung rechtfertigen

Nachfolgend stellen wir Ihnen die Unterschiede etwas genauer vor:

Die ordentliche Kündigung

Bei der ordentlichen Kündigung ist regelmäßig eine Kündigungsfrist einzuhalten. Man spricht deshalb auch von der "fristgerechten" Kündigung. Das Arbeitsverhältnis wird hier bis zum Ablauf vertragsgemäß fortgesetzt. Ein Kündigungsgrund ist grundsätzlich nicht erforderlich, außer für Kündigungen des Arbeitgebers, falls das KSchG anwendbar ist.

  • Reaktionsmöglichkeiten: Kündi­gungs­schutzklage
  • Kosten: Kostenübernahme durch Rechtsschutz, Prozessfinanzerer oder Prozeskostenhilfe
  • Chancen: Unterliegt die Kündigung dem Kündigungsschutzgesetz, dann ist die Kündigung nur dann rechtswirksam, wenn sie sozial gerechtfertigt ist. Das ist eine schwierige Hürde für den Arbeitgeber.
  • Risiken: Es läuft die 3-Wochen-Frist! Nach Ablauf der 3-Wochen-Frist kann auch eine rechtsunwirksame Kündigung kaum noch angegriffen werden. Sie gilt dann als wirksam.

Die fristlose Kündigung

Die außerordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis grundsätzlich sofort.

Voraussetzung dafür ist, dass ein wichtiger Grund besteht, der dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar macht. Das regelt die Vorschrift § 626 BGB.

Reaktionsmöglichkeiten, Kosten, Chancen & Risiken wie oben bei →ordentlicher Kündigung.

Die betriebsbedingte Kündigung

Eine betriebsbedingte Kündigung bedeutet, dass die Kündigung auf betriebliche Erfordernisse gestützt werden soll.

Die Anforderungen an eine betriebsbedingte Kündigung sind relativ hoch. Viele Arbeitgeber scheitern hier. Eine betriebsbedingte Kündigung hat grundsätzlich folgende Voraussetzungen:

  • Ein oder mehrere Arbeitsplätze fallen weg auf Grund einer Unternehmerentscheidung.
  • Es liegen dafür "dringende" betriebliche Erfordernisse vor.
  • Es gibt kein milderes Mittel als zu kündigen.
  • Es gibt keinen anderen Arbeitnehmer im Betrieb, der weniger schützwürdig ist.

FAQ

Muss die Kündigung begründet werden?

Muss die Kündigung begründet werden?

Nein. Ein Kündigungsgrund ist bei der ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber grundsätzlich nur dann erforderlich, wenn das Kündigungsschutzgesetz anzuwenden ist. 

Was ist die Grundkündigungsfrist?

Was ist die Grundkündigungsfrist?

 

Die Grundkündigungsfrist besagt, dass ein Arbeitsverhältnis grundsätzlich mit einer Frist von vier Wochen (28 Tage) zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden kann. Mehr dazu finden Sie unter Kündigungsfrist.

Welche Kündigungsfrist gilt?

Welche Kündigungsfrist gilt?

Die Kündigungsfrist kann ganz unterschiedlich sein. Zuerst schaut man in den schriftlichen Arbeitsvertrag, ob dazu etwas geregelt ist. Eine spezielle Kündigungsfrist kann sich aber auch aus einem Tarifvertrag ergeben.

Darüber hinaus können spezielle gesetzliche Vorschriften eine Kündigungsfrist vorschreiben, z.B. für bestimmte Arten von Arbeitnehmern (z.B. Heimarbeiter). Und es gibt auch spezielle Fristen für bestimmte Arten von Arbeitsverhältnissen (z. B. Probearbeitsverhältnis).

Wir sind für Sie da:

Servicetelefon: 0251/2085280

Mo-Fr. 9.00-18.00 Uhr => kostenloses Beratungsgespräch über  SOFORT KONTAKT →

Author/Autor: Michael Rhode, RA

Author/Autor: Michael Rhode, RA

Rechtsanwalt f. Arbeitsrecht

02512085280 hello@michaelrhode.de

vCard

Das könnte Sie vielleicht auch interessieren:

Geben Sie uns ein Kickback!

Falls Ihnen unsere Seite gefällt, teilen Sie die Seite mit Ihren Freunden!

Bildnachweise/Copyright