Kündigung Arbeitsvertrag
Achtung Fristsache: Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch Arbeitgeber - was nun?
Die Kündigung des Arbeitsverhältnis ist für Arbeitnehmer oft ein schwerer Schlag. (Symbolbild)
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Die Kündigung des Arbeitsverhältnis ist für Arbeitnehmer oft ein schwerer Schlag: Ablehnung, der Verlust von Sicherheit und Ansehen tun weh; schließlich verbringen wir die meiste Zeit am Tag bei der Arbeit.
Wir helfen Ihnen im Falle einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses, zum Beispiel bei
Tipp 1
Eine "Vorstufe" der Kündigung ist regelmäßig eine sogenannte Abmahnung. Falls Sie daher eine Kündigung oder eine Abmahnung erhalten haben, setzten Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung. In einem ersten Gespräch klären wir ganz unverbindlich, welche Möglichhkeiten bestehen:
Tipp 2
Versäumen Sie nicht die 3-Wochen-Frist! Andernfalls können Sie Ihre Rechte verlieren und gehen leer aus.
Der (drohende) Verlust des Arbeitsplatzes ist schlimm. Deshalb ist es besonders wichtig, dass Ihnen ein kompetenter Anwalt für Arbeitsrecht in Münster und bundesweit zur Seite steht. Denn nicht immer ist die Kündigung wirksam.
Nachdem Sie uns Ihren Fall geschildert haben, klären wir in einem ersten Gespräch die Situation und welche weiteren Möglichkeiten bestehen. Sie können danach in aller Ruhe entscheiden, wie Sie weiter vorgehen möchten.
Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf. Ein erstes Gespräch über Ihre Möglichkeiten ist selbstverständlich kostenfrei und unverbindlich.
Die Unterschiede in 10 Sekunden erfasst:
Nachfolgend stellen wir Ihnen die Unterschiede etwas genauer vor:
Bei der ordentlichen Kündigung ist regelmäßig eine Kündigungsfrist einzuhalten. Man spricht deshalb auch von der "fristgerechten" Kündigung. Das Arbeitsverhältnis wird hier bis zum Ablauf vertragsgemäß fortgesetzt. Ein Kündigungsgrund ist grundsätzlich nicht erforderlich, außer für Kündigungen des Arbeitgebers, falls das KSchG anwendbar ist.
Die außerordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis grundsätzlich sofort.
Voraussetzung dafür ist, dass ein wichtiger Grund besteht, der dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar macht. Das regelt die Vorschrift § 626 BGB.
Reaktionsmöglichkeiten, Kosten, Chancen & Risiken wie oben bei →ordentlicher Kündigung.
Eine betriebsbedingte Kündigung bedeutet, dass die Kündigung auf betriebliche Erfordernisse gestützt werden soll.
Die Anforderungen an eine betriebsbedingte Kündigung sind relativ hoch. Viele Arbeitgeber scheitern hier. Eine betriebsbedingte Kündigung hat grundsätzlich folgende Voraussetzungen:
FAQ
Nein. Ein Kündigungsgrund ist bei der ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber grundsätzlich nur dann erforderlich, wenn das Kündigungsschutzgesetz anzuwenden ist.
Die Grundkündigungsfrist besagt, dass ein Arbeitsverhältnis grundsätzlich mit einer Frist von vier Wochen (28 Tage) zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden kann. Mehr dazu finden Sie unter Kündigungsfrist.
Die Kündigungsfrist kann ganz unterschiedlich sein. Zuerst schaut man in den schriftlichen Arbeitsvertrag, ob dazu etwas geregelt ist. Eine spezielle Kündigungsfrist kann sich aber auch aus einem Tarifvertrag ergeben.
Darüber hinaus können spezielle gesetzliche Vorschriften eine Kündigungsfrist vorschreiben, z.B. für bestimmte Arten von Arbeitnehmern (z.B. Heimarbeiter). Und es gibt auch spezielle Fristen für bestimmte Arten von Arbeitsverhältnissen (z. B. Probearbeitsverhältnis).
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