Hat man einen Anspruch auf Urlaub?
Grundsätzlich ja: Der Anspruch auf Erholungsurlaub ist in Deutschland im Bundesurlaubsgesetz gesetzlich abgesichert. Ein Urlaubsanspruch kann sich darüber hinaus (zusätzlich) auch aus einem Tarif- oder Arbeitsvertrag ergeben. Dabei darf der Arbeitnehmer grundsätzlich nicht schlechter gestellt werden, als dies im Bundesurlaubsgesetz vorgesehen ist.